Bauliche Maßnahmen für eine geschützte Unterbringung

Bauliche-Massnahmen-fuer-eine-geschuetzte-Unterbringung-nEin Teil der im Seniorenpflegezentrum Haus Herbstrose lebenden Menschen hat einen “Unterbringungsbeschluss”. Sie dürfen das Haus nicht allein verlassen, um sich nicht zu gefährden. Wir möchten jedoch unsere Bewohner in ihrer Bewegungsfreiheit und ihrem Bewegungsdrang so wenig wie möglich beschränken. Deshalb gibt es bei uns keinen “geschlossenen Bereich”.

Um dennoch unserem Auftrag gerecht zu werden, haben wir eine verschlossene Haustür, die von Bewohnern ohne Unterbringungsbeschluss jederzeit mittels eines Chips von innen und außen betätigt werden kann. Der Garten ist weiträumig eingezäunt und nur vom Haus aus betretbar. Alle Bewohner haben somit die Möglichkeit, sich in Haus und Garten – also ihrem Zuhause – frei zu bewegen. Eine Lösung, die auch das Amtsgericht Lüneburg befürwortet.